Meilenstein für mehr Einkommensgerechtigkeit oder Eingriff in die Verhandlungsfreiheit?

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Redakteur*in, 08.04.2023

Kaum ist das Gerichtsurteil zum Anspruch von Frauen auf gleiche Bezahlung gefallen, hagelt es Kritik seitens der Arbeitgebenden.

Nach einem langjährigen Kampf der Klägerin, die aufgrund unterschiedlicher Bezahlung trotz gleicher Verantwortlichkeiten im Vergleich zu ihrem männlichen Kollegen geklagt hatte, wurde entschieden: Der Grund „schlecht verhandelt“ kann nicht als Erklärung für Unterschiede im Verdienst herangezogen werden. Somit wurde ein Meilenstein für mehr Einkommensgerechtigkeit zwischen Frauen und Männern gesetzt.

Bei Arbeitgebenden sorgt dieses Urteil nun für Kontroverse. Sie sehen die Entscheidung als „scharfen Eingriff in die Verhandlungsfreiheit“. Außerdem würden Unternehmen dadurch unter Verdacht stehen, vorsätzlich zu diskriminieren.

Als „ein deutliches Zeichen für die Durchsetzung der Entgeltgleichheit für gleiche Arbeit“ bezeichnet es das Bundesfamilienministerium. Schließlich liegt der durchschnittliche Brutto-Stundenlohnunterschied zwischen Frauen und Männern in Deutschland bei 18 %.

Darauf macht zusätzlich der „Equal Pay Day“ aufmerksam. Der Aktionstag symbolisiert den Tag, bis zu dem Frauen für dieselbe Arbeit unentgeltlich arbeiten müssten, während Männer bereits ab dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden.
 
 
Quellen:
https://lnkd.in/eYe9B6gP
https://lnkd.in/eHn_3xaK
https://lnkd.in/eAyNxmfX
https://lnkd.in/e74etb7q
https://lnkd.in/eWGm6k7s

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