In einer Zeit, in der Deutschland mehr denn je auf internationale Fachkräfte angewiesen ist, hat die Bundesregierung mit dem neuen Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung eine wichtige Chance verpasst.
Stellen Sie sich vor, Sie haben die Qualifikationen und die Leidenschaft, um in einem neuen Land erfolgreich zu sein, aber ein Paragraf im Gesetz hält Sie davon ab.
Der Paragraf § 40, Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes besagt: „Die Zustimmung nach § 39 ist zu versagen, wenn der Ausländer als Leiharbeitnehmer (§ 1 Abs. 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes) tätig werden will.“
Mahdis Geschichte
Mahdi Sandouk, geboren in Syrien und Absolvent der University of Derby, kam mit großen Hoffnungen nach Deutschland. Als er die Möglichkeit bekam, über AENEAS Consulting bei einem großen Automobilhersteller in Berlin zu arbeiten, war er überglücklich.
„Ich war euphorisch und hatte meiner Familie am Telefon bereits erzählt, dass ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer guten Vergütung bekomme“, erinnert sich Mahdi.
Ein Rückschlag durch Bürokratie
Der Paragraf § 40, Abs. 1, Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes wurde ursprünglich mit der Absicht verfasst, den Arbeitsmarkt zu schützen und sicherzustellen, dass nur qualifizierte Arbeitskräfte ins Land kommen. Doch in der Praxis schadet dieses Gesetz dem deutschen Arbeitsmarkt.
In der Praxis bedeutet dieses Gesetz, dass viele qualifizierte Fachkräfte, die bereit und willens sind, in Deutschland zu arbeiten, durch bürokratische Hürden daran gehindert werden. Sie dürfen keine Zeitarbeitspositionen annehmen, obwohl diese oft der schnellste Weg in den Arbeitsmarkt sind.
Und so machte das deutsche Aufenthaltsgesetz Mahdis Pläne zunichte und der Paragraf § 40, Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes verhinderte, dass er die Stelle antreten konnte.
„Mein Traum bei einem deutschen Automobilhersteller zu arbeiten war geplatzt. Ich war damals sehr enttäuscht“, sagt Mahdi.
Mahdis Geschichte ist nur eine von vielen. Es gibt zahlreiche internationale Fachkräfte, die ähnliche Hürden in Deutschland erleben. Es ist an der Zeit, dass wir uns fragen: Wie viele Talente verpassen wir durch solche bürokratischen Hindernisse?
AENEAS Consulting: Navigieren durch den Gesetzesdschungel
Solche Geschichten sind für Danina Schwarm, Geschäftsführerin der AENEAS Consulting & AENEAS Executive GmbH, leider keine Seltenheit. Ihre Unternehmen, die darauf spezialisiert sind, Fach- und Führungskräfte im kaufmännischen Bereich zu vermitteln, stehen täglich vor der Herausforderung, qualifizierte Fachkräfte wie Mahdi auf den deutschen Arbeitsmarkt zu bringen, trotz der bürokratischen Hürden.
„Wir sehen es als unsere Aufgabe, sowohl für die Kandidaten als auch für die Unternehmen da zu sein. Wir arbeiten eng mit unseren Klienten zusammen, um Lösungen zu finden, die im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften stehen“, erklärt Danina Schwarm.
Ein glückliches Ende, aber zu welchem Preis?
Heute hat Mahdi einen festen Job in Berlin gefunden. Aber der Weg dorthin war steinig und lang.
„Der Job bei AENEAS hätte mir damals sehr geholfen und ich hätte 1,5 Jahre früher anfangen können zu arbeiten“, reflektiert Mahdi.
Die aktuellen Regelungen des Aufenthaltsgesetzes, insbesondere des Paragrafen § 40, Abs. 1, Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes, stellen eine erhebliche Barriere für internationale Fachkräfte dar. Hier sind einige Vorteile, die sich aus einer Überarbeitung oder Abschaffung dieses Paragrafen ergeben könnten:
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Wirtschaftlicher Aufschwung Durch die Einstellung qualifizierter internationaler Fachkräfte kann die deutsche Wirtschaft weiter wachsen und innovativ bleiben.
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Füllen von Fachkräftelücken Viele Branchen in Deutschland, insbesondere in den MINT-Bereichen, haben einen Mangel an qualifizierten Fachkräften. Eine Lockerung der Regelungen könnte helfen, diese Lücken zu schließen.
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Förderung der kulturellen Vielfalt Ein vielfältigeres Arbeitsumfeld kann zu neuen Perspektiven und Ideen führen, die für Unternehmen von Vorteil sind.
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Stärkung der internationalen Beziehungen Ein offeneres Einwanderungssystem kann die Beziehungen zu anderen Ländern stärken und Deutschland als attraktiven Arbeitsort positionieren.
Ein Aufruf zur Veränderung
Die aktuellen Regelungen des Aufenthaltsgesetzes, insbesondere des Paragrafen § 40, Abs. 1, Nr. 2, stellen eine erhebliche Barriere für internationale Fachkräfte dar, die bereit sind, in Deutschland zu arbeiten und zum Wohlstand des Landes beizutragen.
Deutschland sollte den Anspruch haben, so viele Menschen wie möglich in sozialversicherungspflichtige Anstellungsverhältnisse zu bringen. Auch diejenigen, die zu Beginn nur eine befristete Arbeitserlaubnis erhalten. Es ist an der Zeit, dass wir diese Regelungen überdenken und anpassen.
“Wir fordern, dass dieser Paragraf entweder gestrichen oder zumindest modifiziert wird”, so Danina Schwarm.
Eine mögliche Lösung könnte sein, die Regelung an ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu knüpfen, unabhängig davon, ob dieses im Rahmen der Leiharbeit stattfindet. Dies würde es internationalen Fachkräften ermöglichen, in Deutschland zu arbeiten und gleichzeitig sicherstellen, dass sie die gleichen Rechte und Schutzmaßnahmen genießen wie andere Arbeitnehmende.