Was passiert, wenn AENEAS keinen Einsatzort für mich findet?
Sollte Ihr derzeitiger Projekteinsatz enden und kein anschließender Folgeeinsatz gefunden worden sein, werden Sie auch im so genannten Nichteinsatz weiterhin von uns vergütet.
Bin ich als Zeitarbeitnehmer*in bei AENEAS benachteiligt gegenüber Bewerber*innen, die eine direkte Personalvermittlung suchen?
Bei uns wird jede*r Bewerber*in gleichbehandelt und gleich betreut. Im Mittelpunkt stehen bei uns die Kandidat*innen mit ihren Wünschen und Bedürfnissen sowie eine optimale Vermittlung, damit die Kandidat*innen in der zukünftigen Anstellung glücklich und zufrieden sind.
Was passiert, wenn ich als Zeitarbeitnehmer*in krank bin?
Sollten Sie während eines Einsatzes krank sein, werden Sie ganz normal weiterbezahlt von uns. Jedoch sollten Sie Ihre*n Ansprechpartner*in bei uns als auch im Kundenunternehmen telefonisch benachrichtigen. Weitere Regelungen bzw. Fristen zum Beispiel zur Einreichung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entnehmen Sie bitte Ihrem Arbeitsvertrag.
Habe ich bei AENEAS als Zeitarbeitnehmer*in ein Arbeitszeitkonto?
Ja, als Zeitarbeitnehmer*in bei uns besitzen Sie ein Arbeitszeitkonto auf dem jede Minute vergütet oder gutgeschrieben wird. Die Zeit kann dann in Form einer Auszahlung oder eines Freizeitausgleiches geltend gemacht werden.
Wie werde ich als Zeitarbeitnehmer*in bei AENEAS betreut?
Als Zeitarbeitnehmer*in steht Ihnen bei uns ein*e eigene*r Mitarbeiter*in zur Betreuung zur Seite. Dies ermöglicht eine einwandfreie und schnelle Kommunikation auf Augenhöhe.
Was für Vorteile gibt es bei AENEAS als Zeitarbeitnehmer*in?
Sind Sie als Zeitarbeitnehmer*in bei uns angestellt, bieten wir Ihnen zusätzliches Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Des Weiteren werden zu Weihnachten der 24. sowie der 31. Dezember nur ein halber Tag Urlaub fällig, bei voller Bezahlung. Ein weiterer Vorteil ist die jährliche Tariferhöhung, die an den Tarifvertrag gebunden ist.
Wie erfolgt die Weitergabe von potenziellen Einmalzahlungen bei AENEAS?
Bei uns erfolgt die Weitergabe von potenziellen Einmalzahlungen selbstverständlich 1:1.
Habe ich Anspruch auf Urlaub als Zeitarbeitnehmer*in bei AENEAS?
Als Zeitarbeitnehmer*in bei uns haben Sie ausgehend von einer 5-Tage-Woche sogar mehr Urlaub als die gesetzlich festgelegten 20 Tage. Dabei sind die zustehenden Urlaubstage nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt:
Im ersten Jahr haben Sie als Zeitarbeitnehmer*in Anspruch auf 26 Urlaubstage, im folgenden Jahr kommt ein weiterer Tag dazu. Ab dem vierten Jahr haben Sie Anspruch auf 30 Urlaubstage. Des Weiteren können Sie Sonderurlaub nehmen, zum Beispiel bei der eigenen Eheschließung.
Bekomme ich als Zeitarbeitnehmer*in bei AENEAS Equal Pay?
Ja, bei uns bekommen Sie als Zeitarbeitnehmer*in spätestens nach neun Monaten Equal Pay. Das heißt, dass Sie mindestens das gleiche Arbeitsentgelt erhalten wie Stammmitarbeiter des Entleihers.