FAQ Zeitarbeit Teil 1

Redakteur*in
Redakteur*in, 30.08.2021

In unserem ersten Teil des FAQ zum Thema Zeitarbeit beantworten wir für Sie die Fragen, die uns am häufigsten zum Thema Zeitarbeit gestellt wurden.

Was bedeutet Zeitarbeit?

Zeitarbeit bedeutet, dass Sie, als Arbeitnehmer*in einen Arbeitsvertrag mit einem Personaldienstleistungsunternehmen abschließen. In unserem Fall also mit AENEAS. Als Arbeitgeber überlassen wir Ihre Arbeitskraft an ein anderes Unternehmen – im Rahmen eines Projekteinsatzes - das einen aktuellen Bedarf an Personal hat.

Das Modell der Arbeitnehmerüberlassung bietet Ihnen als Arbeitnehmer*in die Chance, in kurzer Zeit in verschiedenen Unternehmen und Projekten arbeiten zu können. Somit lässt sich in der Regel viel Erfahrung in kurzer Zeit sammeln. Auch zur beruflichen Neuorientierung ist die Arbeitnehmerüberlassung hilfreich, um unterschiedliche Positionen und deren Aufgabenfelder kennenzulernen, ohne dabei den Arbeitgeber wechseln zu müssen.

 

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung?

Die Personalvermittlung:

Wir stellen Sie als Bewerber*in bei Bedarf einem passenden Kundenunternehmen vor. Dabei übernehmen wir bei der Personaldirektvermittlung die Kommunikation und Absprachen mit Ihnen und dem Kundenunternehmen. Beispielsweise wird die Organisation der Bewerbungsgespräche im Kundenunternehmen vor Ort von uns koordiniert. Des Weiteren sind wir Ihr*e Ansprechpartner*in vom Zeitpunkt der eingegangenen Bewerbung bis hin zur Unterschrift des Arbeitsvertrages im Kundenunternehmen.

 

Arbeitnehmerüberlassung:

Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung wenden sich Kundenunternehmen wegen Personalbedarf oder Beratung an uns. Kundenunternehmen können so viel Zeit und Aufwand einsparen, da wir die Suche nach geeigneten Kandidaten*innen übernehmen. Kommen Sie als Zeitarbeitnehmer*in zu uns, schließen Sie einen Arbeitsvertrag mit uns ab und wir vermitteln Sie anschließend für einen bestimmten Zeitraum an ein Kundenunternehmen. Als Zeitarbeiter*in haben Sie den Vorteil, in unterschiedlichen Einsätzen tätig zu sein. Dadurch können sich nicht nur Einstiegsmöglichkeiten in ein Unternehmen ergeben, sondern auch beruflich neue Wege.

 

Bin ich als Zeitarbeitnehmer*in fest angestellt?

Als Zeitarbeitnehmer*in gehen Sie ein reguläres Beschäftigungs- bzw. Arbeitsverhältnis im Sinne einer sozialversicherungspflichtigen Festanstellung ein. Sie haben also dieselben Rechte und Pflichten wie in jeder anderen Festanstellung auch.

 

Wer ist mein Arbeitgeber als Zeitarbeitnehmer*in?

Wir sind Ihr Arbeitgeber.

 

Bin ich als Zeitarbeitnehmer*in sozialversichert?

Ja, als Zeitarbeitnehmer*in sind Sie sozialversichert.

 

Wie sehen Kündigungsfristen aus?

Die Kündigungsfristen sind bei uns an die gesetzlichen Fristen gebunden. Somit dürfen Sie als Arbeitnehmer*in vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Diese Frist kann durch den Arbeitsvertrag nicht verkürzt oder verlängert werden.

 

In welchen Branchen ist Zeitarbeit üblich?

Zeitarbeit ist in vielen Branchen üblich. Aus diesem Grund arbeiten wir Branchen unabhängig. Wir vermitteln in alle Branchen, die kaufmännisches Personal benötigen. Dies macht die Bewerbung bei uns sehr attraktiv, da wir aus diesem Grund über ein großes Kundenportfolio verfügen.

 

Kann ich auch als Student*in als Zeitarbeitnehmer*in arbeiten?

Ja, auch als Student*in können Sie als Zeitarbeiter*in arbeiten.

 

Von wem bekomme ich mein Arbeitszeugnis ausgestellt?

Wir stellen Ihnen ihr Arbeitszeugnis aus.

 

Wie lange darf ich maximal in der Zeitarbeit tätig sein?

Im Allgemeinen können Sie unbefristet in der Zeitarbeit tätig sein. Jedoch dürfen Sie maximal 18 Monate an einem Einsatzort/ Kundenunternehmen als Zeitarbeiter*in tätig sein.

 

Bekomme ich als Zeitarbeitnehmer*in Zuschläge, wenn ich lange Zeit am gleichen Einsatzort bin?

Ja, sind Sie ununterbrochen bei dem gleichen Kunden von uns im Einsatz, wird ein einsatzbezogener Zuschlag auf Ihren Bruttolohn fällig. Nach dem Ablauf von neun Kalendermonaten beträgt dieser 1,5% und nach dem Ablauf von 12 Kalendermonaten 3,0%. Des Weiteren haben Sie Anspruch auf Equal Pay nach mindestens neun Monaten. Das heißt, dass Sie mindestens das gleiche Arbeitsentgelt erhalten wie Stammmitarbeiter des Entleihers.

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